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   OLG München, 27.06.1996 - 11 W 1610/96   

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OLG München, 27.06.1996 - 11 W 1610/96 (https://dejure.org/1996,4295)
OLG München, Entscheidung vom 27.06.1996 - 11 W 1610/96 (https://dejure.org/1996,4295)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - 11 W 1610/96 (https://dejure.org/1996,4295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KVGKGKVGKG Nr. 1202

Verfahrensgang

  • LG München I - 18 O 6089/95
  • OLG München, 27.06.1996 - 11 W 1610/96

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 968
  • AnwBl 1997, 288
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 59/03

    Kosten der Säumnis des Beklagten bei Klagerücknahme

    Seit der Geltung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 1994 gibt es für den Fall eines vorangegangenen Versäumnisurteils keine gebührenrechtliche Privilegierung der Klagerücknahme gegenüber der streitigen Entscheidung mehr, weil die zu Beginn nach Nr. 1210 KV GKG (Nr. 1201 KV GKG a.F.) angefallene dreifache Verfahrensgebühr wegen des vorausgegangenen (Versäumnis)Urteils trotz Klagerücknahme nicht gemäß Nr. 1211 a) KV GKG (Nr. 1202 a) KV GKG a.F.) reduziert wird (LG Berlin, JurBüro 1995, 430 f.; HansOLG Hamburg, JurBüro 1996, 488; OLG Hamm, OLGR 1996, 72; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 638 f.; OLG München, MDR 1996, 968; JurBüro 1997, 95 f.; Hans-OLG Bremen, OLGR 2001, 34).
  • OLG Köln, 27.11.2017 - 17 W 208/17

    Ermäßigung der Gerichtsgebühren aufgrund Beendigung des Rechtsstreits durch

    Demgemäß kommt eine Gebührenermäßigung nicht in Betracht, wenn nach Erlass eines Versäumnisurteils die Klage zurückgenommen wird oder die Parteien den Rechtsstreit durch einen Vergleich endgültig erledigen (OLG Hamburg MDR 1998, 623; OLG München MDR 1996, 968).
  • OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02

    Gebührenermässigung vor Schluss der mündlichen Verhandlung gem. Nr. 1211 des

    Dementsprechend kommt eine Gebührenermäßigung z.B. dann nicht in Betracht, wenn nach Erlaß eines Versäumnisurteils die Klage zurückgenommen oder ein Vergleich abgeschlossen wird (OLG München, MDR 1996, 968; OLG Hamburg, MDR 1998, 623; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Anmerkung 4 zu Nr. 1211 KV), oder wenn dem Vergleich ein Zwischenurteil vorausgegangen ist, selbst wenn dieses nur die Frage einer Sicherheitsleistung für Prozeßkosten zum Gegenstand hatte (OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • OLG Celle, 09.10.2012 - 2 W 255/12

    Voraussetzungen einer Gerichtskostenermäßigung nach Beendigung des Rechtsstreits

    Damit ist etwa dann kein Raum für eine Ermäßigung, wenn ein Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO erlassen worden ist und in dem nach Einspruch angesetzten Termin zur mündlichen Verhandlung die Klage zurückgenommen wird (OLG München MDR 1996, 968, Ls. 1).
  • OLG Saarbrücken, 16.12.2016 - 2 W 6/16

    Selbstständiges Beweisverfahren: Voraussetzungen einer isolierten

    Daneben wird eine isolierte Kostenentscheidung entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO bzw. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO in der Rechtsprechung auch dann für zulässig gehalten, wenn der Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens von dem Antragsteller zurückgenommen (vgl. BGH, MDR 2005, 227; KG, MDR 1996, 968; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 1150) oder durch das Gericht als unzulässig zurückgewiesen wird (vgl. OLG Naumburg, JurBüro 2011, 33, 34; OLG Celle, NJW-RR 2010, 1676; OLG Karlsruhe, MDR 2000, 975; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 91 Rn. 13 "Selbständiges Beweisverfahren" mwN; im Erg.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1998 - 14 S 812/98

    Aussetzung des Verfahrens wegen eines beim BVerwG zur Frage anhängigen

    Wie im Falle eines Beschwerdeverfahrens gegen die Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs oder die Ablehnung der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe stellt das vorliegende Beschwerdeverfahren ein nichtstreitiges Zwischenverfahren dar, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen (vgl. SächsOVG MDR 1992, 1006; OLG München AnwBl 1997, 288; Zöller/Vollkommer, ZPO, 19. Aufl., § 46, Rn. 20; Zöller/Herget, ZPO, 19. Aufl., § 91, Rn. 13 "Richterablehnung" sowie § 97, Rn. 9; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 56. Aufl. § 91, Rn. 70 "Ablehnung" jew. m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 17.01.2001 - 8 W 61/00

    Auferlegung der Kosten auf den Antragsteller eines selbstständigen

    Der Senat folgt der insoweit überwiegenden Meinung, die es jedenfalls dann für zulässig hält, auf Antrag des Antragsgegners entsprechend § 269 Abs. 3 S. 2, 3 ZPO durch Beschluss dem Antragsteller die Kosten aufzuerlegen, wenn dieser Beweissicherungsantrag nicht in einem anhängigen Hauptsacheprozess gestellt worden ist und wenn die Beweisaufnahme noch überhaupt nicht durchgeführt worden ist (so Stein - Jonas - Leipold, ZPO , Bd. 4/2, 21. Aufl., vor § 485 Rdnr. 8; Zöller - Herget, ZPO, 22. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Selbständiges Beweisverfahren"; OLG Frankfurt OLGZ 1993, 441 f.; OLG Hamm OLGZ 1994, 233 ff.; OLG München BauR 1994, 276 f.; OLG Celle NJW-RR 1988, 1079, das § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO sogar entsprechend auf den Fall anwendet, dass der Antragsteller lediglich den Vorschuss für die Auslagen des Sachverständigen nicht einzahlt; OLG Celle MDR 1993, 914 f. [OLG Celle 30.11.1992 - 7 W 87/92] ; KG MDR 1996, 968 f.; so auch Schreiber in MK - ZPO , Bd. II. § 485 Rdnr. 21; so schembar auch BGH MDR 1983, 284; Göttlich - Mümmler, BRAGO, 18. Aufl. Anm. 7.11).
  • AG Siegburg, 10.05.2000 - 11 C 206/98

    Ermäßigung der Gerichtskosten nach Versäumnisurteil gegen den Kläger

    Die dem Gericht bisher bekannt gewordenen Entscheidungen befassen sich nur mit der Frage, ob ein Versäumnisurteil gegen den Bekl eine Gebührenermäßigung verhindert und betreffen daher einen mit dem vorliegenden nicht vergleichbaren Fall (vgl. etwa KG juristisches Büro 99 S. 152; OLG Stuttgart NJW-RR 96 S. 1535; OLG München MDR 96 S. 968; OLG Hamburg MDR 98 S. 623; ebenso Lappe NJW 97 S. 1538.
  • OLG Schleswig, 11.05.2001 - 9 W 61/01

    Gerichtsgebühren - Herabsetzung - Versäumnisurteil

    Allerdings ist dem Landgericht zuzugeben ist, dass der Grund für die Versagung der Gebührenermäßigung beim Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO darin zu erblicken ist, dass - anders als beim Anerkenntnis- und Verzichtsurteil - eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen ist (vgl. z.B. OLG München MDR 1996, 968) und eine solche Prüfung bei einem Versäumnis-Teil-Urteil naturgemäß nicht den gesamten Streitgegenstand erfasst.
  • OLG Nürnberg, 24.07.2000 - 6 W 2482/00

    Kosten des selbständigen Verfahrens nach Antragsrücknahme

    Es entspricht inzwischen nahezu einhelliger Meinung in der Rechtsprechung, daß im Falle der Antragsrücknahme eine Kostengrundentscheidung ergehen kann (vgl. z. B. OLG München BauR 94/276 und 664; KG MDR 96, 968 und OLG Frankfurt MDR 95/751 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 10 W 101/96
  • KG, 20.10.1998 - 1 W 509/98

    Zulässigkeit der Erhebung einer Gerichtsgebühr für das Verfahren im Allgemeinen

  • LG Kaiserslautern, 04.08.1997 - HK OH 1/97

    Kostenverteilung eines Beweisverfahrens

  • OLG Saarbrücken, 17.07.1997 - 6 W 232/97

    Gerichtskosten bei Abschluß eines Vergleichs

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 26.06.1996 - 9 W 71/96   

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https://dejure.org/1996,20510
OLG Schleswig, 26.06.1996 - 9 W 71/96 (https://dejure.org/1996,20510)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.06.1996 - 9 W 71/96 (https://dejure.org/1996,20510)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - 9 W 71/96 (https://dejure.org/1996,20510)
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  • AnwBl 1997, 288
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 24.05.2006 - 11 W 2479/05

    Gebührenherabsetzung bei Klagerücknahme nach Abtrennung des Verfahrens nach

    Das Versäumnisurteil ist in Nr. 2 nicht genannt (Senat AnwBl. 1997, 288).
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